Betrüger ohne Chance: Fälligkeitsmitteilung schützt beim Hauskauf

Betrüger ohne Chance: Fälligkeitsmitteilung schützt beim Hauskauf

Sie planen in nächster Zeit den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses? Dann sollten Sie gut achtgeben, denn Betrüger haben hier großen Spielraum. Dabei ist Schutz vor Betrug gar nicht so schwer.

 

Haben Sie schon einmal etwas von einer Fälligkeitsmitteilung gehört? Nein? Dann wird es Zeit. Vor allem in dem Fall, wenn Sie sich demnächst eine Immobilie zulegen möchten. Denn hier droht viel Ungemach – bis hin zum Betrug. Tatsächlich ist es Gaunern gar nicht so schwer, Sie mit einer Immobilie über den Tisch zu ziehen. Schuld daran ist quasi der Gesetzgeber.

 

Wie das Gesetz Immobilienbetrug ermöglicht

 

Das Problem: Kaufen Sie eine Immobilie, sind Sie deren Besitzer erst, wenn ein Eintrag ins Grundbuch erfolgt. Doch zwischen Kauf und Grundbucheintrag können Wochen, sogar Monate vergehen. Bekanntlich ist unsere Bürokratie nicht die schnellste. Die Spanne zwischen Kauf und Eintrag ins Grundbuch öffnet jedenfalls Betrügern viele Türen, Sie um die Immobilie zu prellen und Ihnen obendrein Ihr Geld abzunehmen. Entsprechend stehen Sie am Ende ohne Haus oder Wohnung da und sind zudem hoch verschuldet.

 

Wie aber können schwarze Schafe Sie beim Hauskauf betrügen? Das ist gar nicht so schwer. Zum Beispiel könnte ein Gauner die Immobilie …

 

  • … ein zweites Mal verkaufen,
  • … mit einer Hypothek belasten oder
  • … in einer Zwangsversteigerung „verlieren“.

 

Warum ein Notar bei einem Immobilienkauf sinnvoll ist

 

Die Lösung: ein Notar. Zugegeben kostet dieser Geld – schützt dafür aber auch Ihr Geld. Denn ein Notar nimmt Ihnen beim Kauf einer Immobilie nicht nur die leidigen Formalitäten ab, sondern sorgt zudem mit gewissen Vorgaben an Käufer wie Verkäufer für eine rechtssichere Übertragung der Immobilie. Und zwar rechtssicher in dem Sinne, dass Käufer ebenso wie Verkäufer keinen finanziellen Schaden erleiden und damit sprichwörtlich sicher sind.

 

So könnte der Notar unter anderem ganz konkret vorgeben, wie und wann der Kaufpreis zu zahlen ist. Hierbei sind einige Voraussetzungen möglich, die vor allem den Verkäufer in die Pflicht nehmen – und so wieder den Käufer schützen. Möglich wäre zum Beispiel eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Mit dieser sichert der Verkäufer die Immobilie dem Käufer vertraglich zu. Entsprechend kann der Verkäufer die besagte Immobilie nicht erneut verkaufen oder als Pfand bei einer Hypothek einsetzen. Auch die Veräußerung bei einer Zwangsversteigerung ist nicht mehr möglich.

 

Die Fälligkeitsmitteilung gibt quasi grünes Licht

 

Erst wenn der Verkäufer diese Auflassungsvormerkung im Grundbuch tätigt, weist der Käufer das Geld an. Denn Betrug ist nun nicht mehr möglich, da der Käufer im Grundbuch bereits als künftiger Eigentümer eingetragen ist. Selbst wenn der eigentliche Eintrag ins Grundbuch, dass er tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist, erst viel später erfolgt.

 

Ist die Voraussetzung einer solchen Auflassungsvormerkung jedenfalls von der Seite des Verkäufers erfüllt, geht nun vom Notar die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer raus. Da diesem die Immobilie nun rechtlich sicher ist, kann dieser die Kaufsumme nun zahlen. Wie, wann und wohin regelt ebenfalls die Fälligkeitsmitteilung.

 

Fazit: Wollen Sie beim Immobilienkauf auf Nummer sicher gehen, ist ein Notar Ihre beste Option. Dieser nimmt Ihnen nicht nur die Arbeit mit den Behörden ab, sondern verspricht Ihnen zudem die nötige Sicherheit.